Unserer Arbeit
Unsere Arbeit kann in drei Phasen unterteilt werden.
2016 brachte die erste Phase Mitglieder des Kurdischen Nationalrates zusammen, ein Verbund aus mehreren syrisch-kurdischen Parteien, um die Zukunft der kurdischen Gebiete im zukünftigen Syrien zu diskutieren.
Während der zweiten Projektphase 2017 wurden neben den Mitgliedern des KNR weitere Mitglieder ethnischer, religiöser und sprachlicher Minderheiten Syriens wie z.B. Assyrer*innen und Turkmen*innen zu den Workshops eingeladen.
In der dritten Projektphase, seit September 2018, wurden die Workshops für Syrer*innen aller ethnischen, religiösen und sprachlichen Gruppen geöffnet. Der spezielle Fokus liegt auf den Mitgliedern des Syrischen Verfassungskomittees, das von der UN einberufen wurde.
Politkberatung
Unser Beratungsteam unterstützt die Mitglieder des Syrischen Verfassungskomitees in der Entwicklung gemeinsamer politischer Standpunkte.
Transparenz
Wir stellen Informationen über den syrischen Verfassungsausschuss, seine Arbeit und seine Mitglieder zur Verfügung.
Capacity Building und Dialogworkshops
Das Europäische Zentrum für Kurdische Studien organisiert regelmäßig Workshops zu verfassungsrechtlichen Fragen und dem Entwerfen einer Verfassung mit Mitgliedern der syrischen Opposition und Zivilgesellschaft.
Die Ergebnisse dieser Diskussionen sind in unseren Workshoppapieren zusammengefasst. Die während eines Workshops festgelegten Punkte wurden häufig als Grundlage für Diskussionen in späteren Sitzungen herangezogen. Die meisten Arbeiten bauen daher inhaltlich aufeinander auf. Es ist klar, dass sich die Teilnehmer im Laufe der Jahre mit immer detaillierteren Fragen des Verfassungsrechts befasst haben. Die in den Papieren dargelegten Punkte spiegeln die Diskussionen in den Dialogworkshops wider. Dies bedeutet jedoch nicht, dass alle Teilnehmer*innen allen Punkten in den Beiträgen zustimmten.
Referent*innen und Expert*innen
Unser Capacity Building und unsere Dialogworkshops finden zu unterschiedlichen Themen im Feld von Verfassungsrecht und Dezentralisierung statt. Zu jedem Workshop oder Webinar laden wir Expert*innen ein, die den Teilnehmenden in ihren Diskussionen akademischen oder professionellen Input zur Verfügung stellen.
Expertise
Expertise
Expertise
Expertise
Expertise
Expertise
Expertise
Expertise
Expertise
Expertise
Advisory Board
Unser Berater*innenteam unterstützt insbesondere die Mitglieder der Small Group des Verfassungskomittees dabei, Minderheitenrechte als wichtigen Teil der Menschenrechte in der zukünftigen syrischen Verfassung zu verankern. Wir wollen Brücken bauen zwischen den verschiedenen Mitgliedern der Opposition und den Vertreter*innen der Zivilgesellschaft und sie dabei unterstützen, insbesondere in den Bereichen Gewaltenteilung, Minderheitenrechte und Frauenrechte gemeinsame Positionen zu entwickeln.
Transparenz
Vor der Akzeptanz steht die Information – das Wissen, welche Themen überhaupt im Verfassungskomitee verhandelt werden.
Wir berichten regelmäßig von den Verhandlungen in Genf. Wir organisieren außerdem auch Webinare mit Mitgliedern des VerfassungskomiteesUnsere Webinare sind offen für alle Interessierten und jeder ist willkommen, Fragen zu stellen, Kritik zu äußern oder Anregungen zu geben. Wir bieten auch Hintergrundinformationen zu Themen, die den Verfassungsprozess im weitesten Sinne bestimmen:
Dezentralisierung, Menschenrechte, Quoten, verschiedene Regierungssysteme, Wahlen oder Rechtsstaatlichkeit.
Mit wem wir arbeiten
Unsere Arbeit kann in drei Phasen unterteilt werden.
2016 brachte die erste Phase Mitglieder des Kurdischen Nationalrates zusammen, ein Verbund aus mehreren syrisch-kurdischen Parteien, um die Zukunft der kurdischen Gebiete im zukünftigen Syrien zu diskutieren.
Während der zweiten Projektphase 2017 wurden neben den Mitgliedern des KNR weitere Mitglieder ethnischer, religiöser und sprachlicher Minderheiten Syriens wie z.B. Assyrer*innen und Turkmen*innen zu den Workshops eingeladen.
In der dritten Projektphase, seit September 2018, wurden die Workshops für Syrer*innen aller ethnischen, religiösen und sprachlichen Gruppen geöffnet. Der spezielle Fokus liegt auf den Mitgliedern des Syrischen Verfassungskomittees, das von der UN einberufen wurde.
Das Syrische Verfassungskomitee (SCC)
2015 haben die Vereinten Nationen ihre Resolution 2254 verabschiedet, in der eine neue Verfassung für Syrien gefordert wird. In diesem Kontext wurde das syrische Verfassungskomitee eingerichtet. Es setzt sich aus Mitgliedern des syrischen Regimes, der Opposition und Zivilgesellschaft zusammen und traf sich das erste Mal 2019 in Genf. Wir kooperieren vor allem mit denjenigen Mitgliedern des Small Body des Komitees, die zur Opposition oder zum mittleren Drittel gehören.
Opposition members
Mittleres Drittel
Regimemitglieder
Wer ist die syrische Opposition?
Die syrische Opposition ist ein komplexes und heterogenes Netzwerk verschiedener Aktivist*innen, Oppositionspolitiker*innen und Gruppen, die ein Ende des Assad-Regimes fordern. Einige seiner Mitglieder waren bereits vor 2011 aktive Oppositionspolitiker*innen, während sich andere Gruppen erst nach Beginn der öffentlichen Proteste bildeten. Die meisten Oppositionspolitiker*innen leben im Exil und können derzeit aus Angst vor Verfolgung nicht nach Syrien zurückkehren. Einige Oppositionsgruppen versuchen seit 2011, Koalitionen und Allianzen zu bilden, um die Anhänger*innen der Opposition zu vereinen und internationale Unterstützung und Anerkennung zu erhalten. Die syrische Opposition wird von der syrischen Verhandlungskommission vertreten, die derzeit das größte Oppositionsbündnis bei den seit 2012 in Genf stattfindenden Friedensgesprächen ist.
Trotz der zahlreichen Rückschläge gibt es viele Oppositionspolitiker*innen, die weiterhin an eine demokratische Zukunft für Syrien glauben und sich dafür einsetzen, dass dies Wirklichkeit wird. Wir möchten sicherstellen, dass diese Kräfte ihren Stimmen Gehör verschaffen können, und ihnen daher eine Plattform bieten, die dazu beiträgt, die verschiedenen Positionen innerhalb der Opposition zu klären. Trotz der mangelnden Fortschritte bei den Verhandlungen in Genf und der katastrophalen humanitären Lage in Syrien ist es wichtig, eine öffentliche Debatte über die Arbeit des syrischen Verfassungsausschusses zu ermöglichen. Um den Genfer Prozess transparenter zu gestalten, stellen wir regelmäßig Fragen an Mitglieder der syrischen Opposition und veröffentlichen ihre Antworten hier.
Transparen
Um die Arbeit des Syrischen Verfassungskomitees (SCC) für die Öffentlichkeit transparent zu machen, publizieren wir u.a. Videos zum Verfassungsprozess. Einerseits beschäftigen wir uns mit prozeduralen Fragen und den ganz konkreten Treffen des Komitees. Andererseits präsentieren und analysieren wir Themen, die im Rahmen von Verfassungsdiskussionen wichtig sind – wie etwa Dezentralisierung, Menschenrechte, Quoten, Gleichstellung, verschiedene Regierungssysteme, Wahlen oder Rechtsstaatlichkeit.
Studien
Zusätzlich zu den Videos publizieren wir Studien zu verfassungsrechtlichen Themen und arbeiten dafür mit Wissenschaftler*innen und Expert*innen weltweit zusammen.
Studie: “‘We are not just flowers on the table ‘- Women’s role in the Syrian constitutional process“
Der Anteil an Frauen im Syrischen Verfassungskomitees beträgt 27,3 Prozent. Der auf den ersten Blick niedrig wirkende Anteil liegt im internationalen Vergleich jedoch über dem Durchschnitt von 24,5 Prozent weiblicher Abgeordneter in nationalen Parlamenten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die UN eine Frauenquote von 30 Prozent für das Verfassungskomitee gefordert hat. Doch wer sind die Frauen im Syrischen Verfassungskomitee? Welche politische Agenda und welche Strategien verfolgen sie? Wen repräsentieren sie? Oder sind sie nur “Quotenfrauen“ ohne eigene politische Positionen, wie Gegner*innen der Frauenquote fürchten?
Die Studie „‘We are not just flowers on the table‘- Women’s role in the Syrian constitutional process“ beschäftigt sich mit der Situation von Frauen im Verfassungskomitee. In qualitativen Interviews werden sie zu ihren Arbeitsschwerpunkten im Verfassungsgebungsprozess, zu ihren politischen Strategien sowie den persönlichen Herausforderungen im Verfassungskomitee befragt. Die Ergebnisse der Interviews werden im Rahmen einer intersektionalen Analyse u.a. entlang der Kategorien Gender, sozio-ökonomische Verhältnisse, Körper und Herkunft interpretiert und ungleiche Machtverhältnisse sichtbar gemacht.
Die Studie kommt zum Ergebnis, dass die befragten Komiteemitglieder unterschiedliche Themen in den Verhandlungen verfolgen, die sich nicht auf Frauenrechte reduzieren lassen, sondern u.a. auch Anti-Diskriminierung, politische Partizipation, Staatsbürgerschaft und Menschenrechte umfassen. Zum Erreichen ihrer Ziele bilden sie unterschiedliche Koalitionen und versuchen, nachhaltigen Konsens zwischen den Mitgliedern des Komitees herzustellen. Das größte Hindernis für ihre Arbeit sind patriarchale Machtstrukturen innerhalb des Komitees, aber auch in Politik und Gesellschaft.
Um die vollständige Studie auf Englisch zu lesen, Klicken sie hier
Podcast
Syriens neue Verfassung – Was ist mit…?
Die Podcast-Reihe „Syriens neue Verfassung – Was ist mit…?“ des Europäischen Zentrums für Kurdische Studien beleuchtet den Prozess der Ausarbeitung einer neuen Verfassung. Wir beschäftigen uns mit Themen, die im syrischen Verfassungskomitee diskutiert werden, sowie mit Erfahungswerten aus anderen Verfassungsprozessen in der MENA-Region und weltweit.