Rechtsstaatlichkeit
Damit ein Staat funktionieren, seine Aufgaben wahrnehmen und auf seine Ziele hinwirken kann, damit er Gesetze schaffen und anwenden, Streitigkeiten entscheiden, planen sowie die Infrastruktur errichten und unterhalten kann, braucht er Menschen und Institutionen, die ihn zum Leben erwecken. Wer staatliche Aufgaben zu erfüllen hat, muss mit staatlicher Macht ausgestattet werden. Behörden müssen in der Lage sein, Maßnahmen anzuordnen, Entscheide zu fällen, die andere betreffen, und verbindliche sachliche Grundlagen für diese Entscheide zu schaffen (z.B. Straßen errichten, Betäubungsmittel verbieten, Gebühren erheben, die Gesundheitsversorgung planen). Wo immer Menschen oder Institutionen mit staatlicher Macht ausgestattet werden, besteht die Gefahr der illegalen, illegitimen oder ineffizienten Anwendung dieser Macht sowie das Risiko des Machtmissbrauchs. Die Rechtsordnung muss deshalb auch dafür sorgen, dass Macht auf rechtmäßige, legitime und wirksame Weise ausgeübt wird und ihre Ausübung begrenzt und kontrolliert wird. Diesem Zweck dienen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit.
Im nachfolgenden Papier wird auf acht Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit genauer eingegangen. Hierzu gehören der Grundsatz der Gewaltenteilung, die Verpflichtung, staatliches Handeln der Öffentlichkeit gegenüber offen zu legen, das Willkürverbot sowie die Schaffung von Möglichkeiten für den Einzelnen, gegen staatliches Handeln Einklage zu erheben.
Im folgenden Papier werden acht rechtsstaatliche Grundsätze ausführlicher erörtert. Dazu gehören das Prinzip der Gewaltenteilung, die Verpflichtung zur Offenlegung staatlicher Maßnahmen gegenüber der Öffentlichkeit, das Verbot willkürlicher Maßnahmen und die Schaffung von Möglichkeiten für Einzelpersonen, Maßnahmen gegen staatliche Handlung zu ergreifen.
Power Sharing for a United Syria is a project run by the European Centre for Kurdish Studies. In Power Sharing for a United Syria, we work on three main pillars Capacity building and dialogue workshops, Policy advice, and Transparency.
In Power Sharing for a United Syria, we regularly organize workshops on constitutional law and the writing of a constitution with members of the Syrian opposition and Syrian civil society. On one hand, Our Advisory Board supports in particular members of the Small Group of the Constitutional Committee to anchor minority rights as an important part of human rights in the constitution. We want to build bridges between the different members of the opposition and representatives of civil society. Moreover, we want to support them in developing mutual positions regarding power-sharing, minority rights and women’s rights. On the other hand, in order to increase the transparency of the Syrian Constitutional Committee (SCC) and its work, we publish, among other things, video clips covering various topics related to the constitutional process.